Wer kann den Antrag stellen?
Die Anträge stellt die – im o.g. Sinne
selbst definierte – Kommune,
selbstverständlich in Abstimmung mit allen
beteiligten Partner/ Akteuren.
Grundsätzliche Bedingungen einer
erfolgreichen Bewerbung sind,
dass sich die im Antrag formulierten
Anliegen:
- auf die Kern-Ziele des „Thüringer
Bildungsmodells –
Neue Lernkultur in Kommunen“ beziehen,
- im Rahmen der Weiterentwicklung/
Qualifizierung oder
Schaffung eines Netzwerkes dienen,
- in Kooperation mit mindestens einem
Kindergarten und einer Schule erfolgt.
Die Schule/n müssen entweder bereits
in das Entwicklungsvorhaben
„Eigenverantwortliche Schule“ integriert
sein oder sich für die Teilnahme
bewerben.
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