Wer kann den Antrag stellen?

Die Anträge stellt die – im o.g. Sinne selbst definierte – Kommune, selbstverständlich in Abstimmung mit allen beteiligten Partner/ Akteuren.

Grundsätzliche Bedingungen einer erfolgreichen Bewerbung sind,
dass sich die im Antrag formulierten Anliegen:

  1. auf die Kern-Ziele des „Thüringer Bildungsmodells –
    Neue Lernkultur in Kommunen“ beziehen,
     
  2. im Rahmen der Weiterentwicklung/ Qualifizierung oder
    Schaffung eines Netzwerkes dienen,
     
  3. in Kooperation mit mindestens einem Kindergarten und einer Schule erfolgt.

Die Schule/n müssen entweder bereits in das Entwicklungsvorhaben „Eigenverantwortliche Schule“ integriert sein oder sich für die Teilnahme bewerben.